Supervision und Intervision

Die Unterscheidung von Supervision und Intervision* ist in diesem Zusammenhang interessant und hilfreich.

Für Supervision ist spezifisch, dass der Supervisor professionell mit der Beziehungsgestaltung zwischen ihm und dem Supervisanden umgehen kann.

Der Supervisor hat eine hohe Kompetenz zur Selbstbeobachtung und der Beobachtung der Interaktion zwischen ihm und dem Supervisanden.

In der Intervision*, auch kollegiale Beratung genannt, erwarten wir nicht, dass der Intervisor die Beziehung zwischen ihm und dem Kollegen bewußt reflektieren und zum Thema machen kann. Wenn er dies tut, ist das gut, wir erwarten dabei aber keine Professionalität. "Es handelt sich im Unterschied zur Supervision um eine Beratung ohne Anspruch auf Beratungsprofessionalität" (Schmid 1997, 5). Beide, Intervisor und Intervisand, tauschen sich als Kollegen aus und beraten sich mit ihrer Erfahrung zum Thema oder zum Klienten. (Der Begriff Intervision geht nach den Angaben von Hipp [1995] auf Fengler [1986] zurück.)

Intervision und kollegiale Beratung dienen dazu, Kollegen und Mitarbeitern zu ermöglichen, ihre eigenen Ressourcen für sich und andere zu entfalten. Sie dienen dazu, die Wünsche nach Unterstützung und Miteinandersuchen ernst zu nehmen und Unterstützungspotentiale füreinander im Kontakt miteinander weiterzuentwickeln und zu pflegen. Kollegen lernen in der Intervision von einander und miteinander und sie beeinflussen ihre Betriebskultur, indem sie diese Verhalten in ihrem Betrieb umsetzen.

Die Relevanz der Beziehungskompetenz wird auch mit den Begriffen interner Berater/Supervisor und externer Berater/Supervisor zum Ausdruck gebracht. Durch die Eingebundenheit in die Betriebskultur nimmt der interne Supervisor die Beziehung zwischen ihm und dem Supervisanden anders wahr und kann sie nicht so distanziert reflektieren wie ein externer Supervisor. Auch wenn ein interner Supervisor sich der Vertraulichkeit verpflichtet und diese einhält, wird ein Betriebsangehöriger ihm gegenüber bestimmte Themen und Fragestellungen aus seinem Schutzbedürfnis heraus nicht offenlegen.